Wie wird individuelle Leistung bei der Stellenbewertung berücksichtigt?

Gar nicht! Und das ist kein Mangel des Instruments, sondern sein Zweck.

Die Stellenbewertung misst die Anforderungen und Sollaufgaben der Stelle, die unabhängig von der Person bestehen. Eine herausragende Leistung einer konkreten Beschäftigten ändert nichts an der Wertigkeit der Stelle – und eine schwächere Leistung mindert sie nicht. Würde die Bewertung an der Person ausgerichtet, könnte dieselbe Stelle je nach Besetzung unterschiedlich eingruppiert werden.

Das wäre tariflich nicht haltbar und würde das Gefüge der Entgeltgruppen im Unternehmen zerstören.

Bevor eine (zusätzliche oder deutlich gesteigerte) individuelle Leistung überhaupt vergütet werden kann, ist eine organisatorische Klärung erforderlich:

  • Welche Sollaufgaben werden mit der Stellenbewertung erfasst?
  • Was ist der individuelle Beitrag (qualitativ und / oder quantitativ), der sich von diesem Soll abhebt?

Wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich sinnvoll bemessen, was eine Person über das Soll hinaus leistet. Dann sollte entschieden werden, ob hierfür z.B. eine Leistungszulage in Frage kommt. Oder ob es sich um ein dauerhaftes, von der ursprünglichen Stellenbeschreibung abweichendes Sollprofil handelt, das als aktualisiertes Stellenprofil neu bewertet werden sollte.  

Um herausragende Leistungen zu vergüten, ist die Stellenbewertung nicht das richtige Instrument.

Dafür gibt es andere, auf die Person zielende Ansätze, die in §6 Abs.5 und 6 TV-V (Leistungszulagen / Leistungsprämien) sowie in §5 Abs. 2 TV-V (vorgezogener / verzögerter Stufenaufstieg). Für die Vergütung vorübergehender, höherwertiger Tätigkeiten gibt es außerdem noch den §5 Abs. 3 TV-V. Sofern aus Gründen des Arbeitsmarktes von der Stellenbewertung abgewichen werden soll (Fachkräftezulage), gelten die Regelungen der Fachkräfte-Richtlinie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA).

Die Trennung zwischen Stellenbewertung und Leistungsentgelt ist kein Nachteil, sondern schafft Klarheit. Wer beides vermischt, riskiert intransparente Stellenbewertungen und eine willkürliche Beurteilung von Leistungen.

Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026 von Astrid Helzel.

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