Was bewerten wir mit der Stellenbewertung?

Mit der Stellenbewertung wird die Stelle bewertet – nicht die Person, die sie ausübt, und nicht der Status quo der aktuellen Besetzung.

Bewertungsgegenstand sind die Sollaufgaben der Stelle: also die Tätigkeiten, die dauerhaft und in dem vorgesehenen Ausmaß zu erledigen sind („regelmäßig auszuübende Tätigkeit“ gem. §5 Abs. 1 TV-V). Maßgeblich ist, was die Stellenbeschreibung als Anforderung an die Stelle festlegt – nicht, was die aktuell beschäftigte Person tatsächlich tut, kann oder nicht kann.

Daraus ergeben sich in der Praxis wichtige Grundsätze:

  • Die Sollaufgaben der Stelle werden vom Unternehmen festgelegt. Dies ist ein zentraler Teil der Betriebsorganisation und liegt üblicherweise bei den Führungskräften der Organisationseinheiten. Da sich Anforderungen immer wieder ändern, sollte regelmäßig geprüft werden, ob die dokumentierte Aufgabenverteilung noch zweckmäßig ist.
  • Gibt es Abweichungen zwischen der dokumentierten Stellenbeschreibung und den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, ist das ein klarer Hinweis, dass die Aktualität der Stellenbeschreibung überprüft werden sollte.
  • Befindet sich eine Fachkraft noch in der Einarbeitung, sollte gleichwohl die vollwertige Stelle bewertet werden, nicht der vorübergehend eingeschränkte Aufgabenumfang. Für Phasen der individuellen Einarbeitung und Entwicklung sollten gesonderte Planungen und ggf. Vereinbarungen aufgestellt werden.
  • Die individuelle Leistung, die Berufserfahrung oder das Verhalten der beschäftigten Person sind nicht Gegenstand der Stellenbewertung.

Kurz gesagt: Die Stellenbewertung misst den Wert der Stelle innerhalb der Organisation, wie er sich aus ihren Sollaufgaben und Anforderungen ergibt. Sie ist damit ein wichtiges Instrument der Arbeitsorganisation.

 

Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026 von Astrid Helzel.

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