Was unterscheidet Stellenbewertung und Eingruppierung?
Stellenbewertung und Eingruppierung bezeichnen zwei aufeinanderfolgende Schritte im Zusammenhang mit der Vergütung von Beschäftigten im Unternehmen.
Die Stellenbewertung untersucht die Stelle anhand der tariflichen Anforderungsmerkmale – etwa erforderliche Kompetenzen und Verantwortung – und ermittelt, welche Entgeltgruppe die Gesamttätigkeit erfüllt.
Die Eingruppierung ist die individuelle Zuordnung einer Entgeltgruppe auf eine Person. Idealerweise stimmen die individuelle Eingruppierung und das Bewertungsergebnis der übertragenen Stelle überein: Nach § 5 TV-V richtet sich die Eingruppierung nach den Tätigkeiten, die die oder der Beschäftigte regelmäßig auszuüben hat.
Kernfragen der Stellenbewertung: Welche Aufgaben sind mit der Stelle verbunden? Wie sind die Anforderungen an die Fachkraft tariflich nach dem TV-V zu bewerten? Wenn es Zweifel an einer korrekten Stellenbewertung gibt, sollte diese überprüft werden. Meistens ist damit eine Aktualisierung / Überarbeitung der Stellenbeschreibung verbunden.
Kernfragen der Eingruppierung: Welche Tätigkeiten sind einer Fachkraft (vollständig) übertragen worden? Stimmt die individuelle Eingruppierung nach EG XX mit der Wertigkeit der tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten überein? Wenn es Zweifel daran gibt, sollte zunächst ein gemeinsames Verständnis zu den auszuübenden Tätigkeiten hergestellt werden. Das kann z.B. über eine (gemeinsame) Überarbeitung der Stellenbeschreibung erfolgen. Dann erfolgt eine (neue) Stellenbewertung. Erst im Anschluss an die Stellenbewertung erfolgt die individuelle Eingruppierung.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026 von Astrid Helzel.