Müssen Stellenbeschreibungen rechtssicher sein?

von Astrid Helzel

Warum Rechtssicherheit nicht immer das Wichtigste ist

Gefahr liegt in der Luft: Macht die Stellenbeschreibungen rechtssicher, liebe Unternehmen, sonst landet Ihr in der arbeitsgerichtlichen Hölle schmerzhaft auf der Nase.

Worum geht’s? Die Grundlage eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Die Stellenbeschreibung kann eine Konkretisierung dazu enthalten, insb. zu den Qualifikationsanforderungen und den Aufgaben.

Anwendungsfall Stellenbewertung: Tariflich ist eine Stellenbeschreibung im TV-V nicht vorgeschrieben. Sie ist eine wichtige Begründungs- und Prüfungsgrundlage für die Stellenbewertung. Aber nicht die einzige! Weitere Grundlagen sind empfehlenswert, z.B. ein Arbeitsplatzinterview. Deshalb sollte die Stellenbeschreibung nicht „überhöht“ werden. Das schafft vor allem Bürokratie und Wortklauberei.

Anwendungsfall Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) oder Qualitätsmanagement (QM): Hierfür müssen Aufgaben wichtiger Funktionen klar beschrieben und Verantwortungsbereiche voneinander abgegrenzt sein. Details sind oft bereits im Betriebshandbuch dokumentiert. Dann sollte in der Stellenbeschreibung darauf Bezug genommen werden. Bei aller Liebe zum Detail und zur Absicherung: TSM und QM erfordern Klarheit. Komplizierte, umfangreiche Dokumente, die niemand versteht, sind da nicht zielführend.

Anwendungsfall Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG): Es ist kein Problem, wenn Sie keine Stellenbeschreibungen haben. Es ist ein Problem, wenn Sie diskriminierende Regelungen oder Auswahlentscheidungen treffen. Z. B. wenn Sie von einer Bürokraft erwarten, dass sie 5 Kilometer ohne Pause laufen kann. Eine solche Qualifikationsanforderung steht in keinem Verhältnis zu den Aufgaben. Sie ist auch dann rechtswidrig, wenn sie nicht in einer Stellenbeschreibung dokumentiert ist.

Anwendungsfall Arbeitsbeziehung - das wichtigste Argument für aussagekräftige Stellenbeschreibungen! Eine Stellenbeschreibung kann Orientierung geben, was von Beschäftigten erwartet wird. Für die Umsetzung im Alltag sind weitere Informationen und Absprachen zwischen Beschäftigten und Führungskräften erforderlich. Die Stellenbeschreibung setzt dafür den Rahmen, der sich im Laufe der Zeit auch mal ändern kann.

Fazit: Der Begriff der Rechtssicherheit bei Stellenbeschreibungen ist irreführend. Akribische, detailgenau und in der Formulierung ausgefeilte Stellenbeschreibungen sind mit viel Aufwand verbunden, manchmal in schwer verständlicher Juristensprache. Damit wird aus der Stellenbeschreibung ein bürokratischer Akt, den nur wenige Spezialisten verstehen. Der Nutzen für die Arbeitsbeziehung bleibt auf der Strecke. Die Stellenbeschreibung selbst veraltet, weil sich niemand traut, etwas daran zu verändern.

Wie geht es besser? Stellenbeschreibungen sind wichtig, weil sie der Arbeitsbeziehung einen transparenten und aktuellen Rahmen geben können. Wenn Sie diesen Rahmen hinreichend klar beschreiben, können Sie die oft schleichenden Veränderungen leichter identifizieren. Und damit auch langfristig Klarheit und Verbindlichkeit der Arbeitsbeziehung stärken.

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